Covid-19 Richtlinien

“Die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrgäste und unseres Personals haben für uns absolute Priorität”

Informationen für teilnehmer

  • Vor und nach jedem Ausflug werden unsere Fahrzeuge und Boote gereinigt und desinfiziert.
  • Alle Fahrzeuge sind mit Klimaanlage ausgestattet, die gemäß den geltenden Vorschriften eingesetzt werden.
  • Die Abmessungen unserer Fahrzeuge und Boote sind so bemessen, daß sie die geltenden Vorschriften und Abstände zwischen den Personen garantieren.
  • Unsere Reiseleiter sind über die Covid – 19 Sicherheitsprotokolle informiert und ausgebildet. 

Folgende Verhaltensregeln sind für die Teilnahme an Ausflügen zu beachten:

  • Die Passagiere müssen sich vor dem Einsteigen die Hände desinfizieren, zu diesem Zweck befinden sich am Eingang des Fahrzeugs und der Boote hydro-alkoholische Gelspender.
  • das Tragen der Maske ist vor dem Einsteigen während der gesamten Fahrt und während der geführten Ausflüge Pflicht.
  • die Passagiere dürfen bei Fiebersynptomen (37,5° C) und bzw. oder grippeähnlichen Symptomen wie z.B. Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung ecc. an unseren Ausflügen nicht teilnehmen. Auch Passagiere, die in den letzten 14 Tagen Kontakte mit Covid 19 Patienten hatten müssen aus Sicherheitsgründen von unseren Ausflügen ausgeschlossen werden.
  • Die Gäste müssen beim Warten auf das Einsteigen einen Sicherheitsabstand zwischen den Personen von 1 m einhalten.
  • Das Reisedokument (Voucher) muß dem Reiseleiter beim Einstieg gezeigt werden ohne ihm dieses Formular auszuhändigen. Wir empfehlen Ihnen elektronische Voucher per Smartphone zu verwenden.
  • Unsere Gäste bekommen Ihre Sitzplätze vom Reiseleiter zugewiesen und dürfen diese mit anderen Fahrgästen nicht tauschen.
  • Wenn während der Fahrt Symptome auftreten, die dem Covid – 19 entsprechen, müssen die betroffenen Gäste die Anweisungen des Reiseleiters befolgen, welcher die entsprechenden Maßnahmen für den Umgang mit Covid – 19 anwenden wird.

Als Organisatoren der Ausflüge sind wir befugt Passagiere, die sich nicht an die o.g.. Vorschriftsregeln halten von der Reise auszuschließen.

Die oben genannten Maßnahmen können sich je nach Gesetz ändern.

Ihr Reiseleiter wird Sie vor Antritt des Ausfluges darüber informieren.